Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Nilway – Fachkräftevermittlung und Karriereberatung (Einzelunternehmen)

1. Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Vermittlungs- und Beratungsleistungen von Nilway, soweit nicht schriftlich Abweichendes vereinbart wurde.

2. Vertragsgegenstand

Nilway sucht und prüft auf Basis Ihres Anforderungsprofils geeignete Kandidatinnen und übermittelt deren Bewerbungsunterlagen (Lebenslauf, Zeugnisse o. Ä.) nur nach schriftlicher Einwilligung der Kandidatinnen an den Auftraggeber. Ein Arbeitsverhältnis kommt ausschließlich zwischen Auftraggeber und Kandidat*in zustande.

3. Vertragsabschluss

Der Vermittlungsvertrag kommt zustande, sobald der Auftraggeber

  • die übermittelten Unterlagen annimmt oder
  • ein Vorstellungsgespräch mit der Kandidat*in stattgefunden und die Zusage erteilt wurde.

    Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

4. Provision

  • Höhe: 10% des Bruttojahresgehalts der vermittelten Kandidat*in.
  • Fälligkeit: Mit Unterzeichnung des Arbeits- oder Dienstvertrags.
  • Zahlungsfrist: 10 Tage nach Rechnungsdatum.
  • Ersatzkandidat: Kündigt der Auftraggeber das Arbeitsverhältnis während der Probezeit (max. 6 Monate) aus nicht betriebsbedingten Gründen, stellt Nilway kostenfrei einen Ersatzkandidaten.

5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber verpflichtet sich,

  • Nilway alle für die Vermittlung relevanten Informationen und Unterlagen (Jobprofil, Anforderungen, Budget) vollständig und zeitnah zur Verfügung zu stellen,
  • Einstellungen sowie Vertragsbeginn und Bruttojahresgehalt unverzüglich mitzuteilen,
  • Bewerbungsunterlagen nur für interne Zwecke zu verwenden und nicht ohne Zustimmung der Kandidat*innen an Dritte weiterzugeben.

6. Datenschutz & Vertraulichkeit

Nilway verarbeitet Ihre Daten gemäß DSGVO und der eigenen Datenschutzerklärung. Sämtliche übermittelte Informationen und Unterlagen werden vertraulich behandelt und nur zum Zwecke der Personalvermittlung genutzt.

7. Haftung

Nilway haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Eine weitergehende Haftung – insbesondere für die fachliche, persönliche oder gesundheitliche Eignung der Kandidat*innen – ist ausgeschlossen. Die Haftung ist auf den dreifachen Provisionsbetrag begrenzt.

8. Kündigung

Beide Parteien können den Vermittlungsauftrag bis zum Abschluss des Arbeitsvertrags jederzeit ohne Angabe von Gründen kündigen. Erfolgt die Kündigung durch den Auftraggeber nach Übermittlung der Unterlagen, bleibt der Provisionsanspruch erhalten, sofern die Vermittlung nachweislich durch Nilway initiiert wurde.

9. Schlussbestimmungen

  • Schriftform: Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform.
  • Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Rest der Vereinbarung unberührt.
  • Gerichtsstand: Tuttlingen.
  • Anwendbares Recht: Bundesrepublik Deutschland.

Letzte Aktualisierung: 25. Juli 2025